Finanzielle Förderung

Eingang Gedenk- und Bildungsstätte Liebenau
© Achim Rohde – SnG

Das Land Niedersachsen stellt der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten alljährlich Mittel zur Verfügung, die wir zur Förderung von Gedenkstätten und NS-bezogenen Erinnerungsorten sowie Projekten in Niedersachsen einsetzen. Mit einer Reihe niedersächsischer Gedenkstätten hat die Stiftung Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet, andere erhalten Fördermittel (Personal- und Sachmittel) im Rahmen einer Projektförderung. Anträge können von Stiftungen bürgerlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinen, gGmbHs und von Privatpersonen gestellt werden. Die Stiftung fördert jeweils anteilig in einem Umfang von bis zu 50% der Gesamtkosten eines Projektes.

Mehr zur finanziellen Förderung

Informieren Sie sich hier über Möglichkeiten zur Förderung Ihres Projekts, die Förderung von Gedenkstättenfahrten oder über andere Projekte, die bereits von uns gefördert werden oder wurden.

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