Förderprogramm der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten:
Mit dem Programm fördern wir kulturelle Investitionen wie bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der aktiven kulturellen Vermittlung, wie Dauerausstellungen oder digitale Lernumgebungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf größeren Anschaffungen, die dem Erhalt sowie der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Gedenkorte dienen.
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Im Bewusstsein der Bedeutung der auf die Geschichte des Nationalsozialismus bezogenen Erinnerungsorte, Gedenkstätten und -initiativen in Niedersachsen und in Anerkennung der dort geleisteten Arbeit stellt das Land Niedersachsen zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 34 Millionen Euro bereit, um eine nachhaltige Fortentwicklung der niedersächsischen Gedenkstättenarbeit und Erinnerungslandschaft zu ermöglichen.
Mit den Investitionsvorhaben beabsichtigt das Land Niedersachsen, seine Verantwortung für die weitere Stärkung der NS-bezogenen erinnerungskulturellen Einrichtungen in Niedersachsen und ihrer weiterhin unverzichtbaren Arbeit wahrzunehmen.
Die Förderung soll dazu beitragen, das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945 auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen zu stärken und ein gegenwartsorientiertes, reflektiertes Geschichtsbewusstsein zu fördern.
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Gefördert werden kulturelle Investitionen. Dazu zählen insbesondere:
- Bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen, beispielsweise museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische und digitale Beschaffungen. Aspekte der Nachhaltigkeit sind angemessen zu berücksichtigen – insbesondere der ressourcen- und klimaschonende Einsatz von Materialien und die Verbesserung der ökologischen Bilanz des laufenden Betriebs.
- Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven kulturellen Vermittlung (z.B. Dauerausstellungen und digitale Lernumgebungen). Dabei sind Inklusion, kulturelle Teilhabe und Vielfalt sowie Gendergerechtigkeit angemessen zu berücksichtigen.
- Größere Beschaffungen, die der Erhaltung, Ausstattung und Weiterentwicklung dienen, wie beispielsweise
- Anschaffungen von Ausstellungseinrichtungen
- Beschaffungen von digitalen Medien und Technik
- Sicherheits- und Überwachungstechnik
- Anschaffungen von Software- und Digitallösungen
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Im Jahr 2026 stehen für das Förderprogramm 34.000.000 Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung ist ab 5.000 Euro möglich.
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Zuwendungsberechtigt sind natürliche Personen und gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die sich der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen widmen.
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Das Förderprogramm läuft im Jahr 2026, Förderanträge müssen spätestens am 30. September 2026 bei uns eingereicht werden.
Die Projektlaufzeit kann mehrere Jahre betragen.
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Förderanträge können jederzeit bei der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (investition@stiftung-ng.de) eingereicht werden, spätestens aber bis zum 30. September 2026. Es gibt ein zweistufiges Antragsverfahren.
Im ersten Schritt wird eine Projektskizze erbeten, die eine vergleichende Begutachtung darüber ermöglichen soll, ob das Projekt im Sinne der Programmziele als förderungswürdig erscheint. Die eingehenden Förderanträge und Projektskizzen werden der Wissenschaftlichen Fachkommission vorgelegt, die Förderempfehlungen ausspricht.
Die Stiftung entscheidet anschließend auf Empfehlung der Wissenschaftlichen Fachkommission, welche der Projektskizzen weiterentwickelt werden sollen und fordert die Bewerber dann zur Antragstellung auf.
Für alle Anträge gelten die allgemeinen Fördergrundsätze der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten sowie die Richtlinien zur Projektförderung der Gedenkstättenförderung Niedersachsen.