Förderung zu Gedenkstättenfahrt beantragen
So können Sie Zuschüsse zu einer Gedenkstättenfahrt in Niedersachsen beantragen.
Soweit uns entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, können Gruppen im Rahmen schulischer oder außerschulischer Bildungsmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Fahrtkosten für Besuche von NS-Erinnerungsorten in Niedersachsen erhalten. Die Förderung soll insbesondere jungen Menschen den Besuch einer Gedenkstätte in Niedersachsen ermöglichen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und Richtlinien zur Antragstellung sowie zur Umsetzung bewilligter Projekte finden sich im Formularschrank unten auf dieser Seite. Bitte verwenden Sie ausschließlich die dort bereitgestellten Formulare. Ausgefüllte und unterschriebene Anträge, Mittelanforderungen oder Verwendungsnachweise nebst Anlagen fügen Sie bitte zu einer einzigen PDF-Datei zusammen und schicken es per E-Mail an GFN@stiftung-ng.de. Von einer postalischen Zusendung bitten wir abzusehen.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Förderung von Gedenkstättenfahrten? Sprechen Sie uns gerne an.
