Förderung von Projekten

Blick in die Ausstellung der Gedenkstätte Lager Sandbostel
Blick in die Ausstellung der Gedenkstätte Lager Sandbostel © SnG

Zur Förderung der Gedenkstättenarbeit und NS-bezogener Erinnerungskultur in Niedersachsen gewährt die Stiftung finanzielle Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Forschung, Dokumentation, Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit.

Projektförderung beantragen

Gefördert werden unter anderem Ausstellungen, Publikationen, Projekte der digitalen Erinnerungskultur, Tagungen und Gedenkveranstaltungen, Archivreisen, Besuche ehemaliger Häftlinge und Gefangener, die Erfassung und Erschließung archivalischer Sammlungen, die Durchführung von Interviews mit Zeitzeug*innen, die Entwicklung pädagogischer Konzepte und die Erarbeitung von Bildungsmaterialien.

Förderantrag stellen

Die für Ihr Projekt benötigten Fördermittel können Sie in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bei der Stiftung beantragen. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und Richtlinien zur Antragstellung sowie zur Umsetzung bewilligter Projekte finden Sie im Formularschrank unten auf dieser Seite. Bitte verwenden Sie ausschließlich die dort bereitgestellten Formulare. Ausgefüllte und unterschriebene Anträge, Mittelanforderungen oder Verwendungsnachweise nebst Anlagen fügen Sie bitte zu einer einzigen PDF-Datei zusammen und schicken es per E-Mail an GFN@stiftung-ng.de. Von einer postalischen Zusendung bitten wir abzusehen.

Bei der Begutachtung eingehender Förderanträge und Entscheidungen über die Vergabe der Mittel wird die Stiftung von der Wissenschaftlichen Fachkommission für die Förderung und Fortentwicklung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen beraten. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Eingänge bis zum 31. März werden in der Frühjahrssitzung der Wissenschaftlichen Fachkommission begutachtet, Eingänge bis zum 31. Oktober werden in der Herbstsitzung der Kommission begutachtet.

Unterstützung durch die Klosterkammer Hannover

Zusätzliche Mittel erhält die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten von der Klosterkammer Hannover für die Weiterentwicklung der Bildungsarbeit von Gedenkstätten und Initiativen, die sich mit den Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus und ihren Folgen auseinandersetzen.

Es werden Projekte unterstützt, die innerhalb des geographischen Fördergebietes der Klosterkammer durchgeführt werden und Vermittlungsangebote für Schulen und Jugendgruppen beinhalten.

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten vergibt die Gelder gemäß ihrer „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen“. Die Entscheidung über entsprechende Anträge erfolgt auf Empfehlung der Wissenschaftlichen Fachkommission.
 

Formularschrank

Hier finden Sie Richtlinien, Merkblätter sowie verschiedene Antragsformulare.

Kontakt

Sie haben Fragen zur Förderung von Gedenkstättenfahrten? Sprechen Sie uns gerne an.

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