• Typ: Perspektiven der Erinnerungskultur
  • Datum: 30.11.2026

Rassismuskritisch-dekoloniale Perspektiven auf Erinnerungskultur

Über die Frage nach einer gemeinsamen Besprechbarkeit von Antisemitismus und Rassismus wird seit einigen Jahren in öffentlichen und fachlichen Debatten diskutiert. Während die Debatten dazu ein hohes Konfliktpotential aufweisen, fällt auf, dass es wenig empirische Forschung zu Lehr-Lern-Settings gibt, in denen Wissensbestände zum Thema (neu) verhandelt werden.

Im ersten Teil unseres Vortrags analysieren wir empirische Daten darüber, inwiefern erinnerungskulturelle Angebote nicht migrationsgesellschaftlich perspektiviert sind und wie sich Studierende zu diesen Deutungsangeboten, die NS-Geschichte eher in einer geschichtlichen Abgeschlossenheit von Gewaltverhältnissen rahmt, positionieren. Die studierendenseitige Aneignung spiegelt das Master-Narrativ nationaler Geschichtspolitiken wider, zeigt aber auch, dass dezentrierende Perspektiven auf Erinnerungskultur an die Auseinandersetzung der Studierenden anschlussfähig sind. Im zweiten Teil des Vortrags fragen wir analytisch-theoretisch danach, vor welchen Herausforderungen multidirektionale erinnerungskulturelle Angebote stehen, die alle Mitglieder einer Migrationsgesellschaft adressieren und die die Gegenstände von Erinnerung als unterschiedlich erzählbar und in (Dis-)Kontinuitäten lesbar verstehen.

Mit Yalız Akbaba (Institut für Schulpädagogik, Uni Marburg), Constantin Wagner (Institut für Erziehungswissenschaft, Uni Mainz)

Anmeldung

Die Veranstaltung findet im Rahmen der digitalen Veranstaltungsreihe „Perspektiven der Erinnerungskultur“ der Gedenkstättenförderung Niedersachsen statt. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Interessierte wenden sich bitte unter Angabe Ihres Namens, Berufs und (wenn vorhanden) der Affiliation per E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse. Im Vorfeld der Veranstaltungen schicken wir allen angemeldeten Teilnehmer*innen den Zoom-Link zu.

Anmelden: gfn@stiftung-ng.de

Einlassvorbehalt

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören oder durch antisemitische, demokratiefeindliche, geschichtsleugnende, nationalistische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen, Haltungen oder sichtbare Zeichen in Erscheinung treten oder getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

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