Bedeutung von Kriegsgefangenen für die Kriegswirtschaft
Seit Kriegsbeginn im September 1939 entstanden durch Einberufungen zur Wehrmacht Engpässe auf dem Arbeitsmarkt, die durch die Beschäftigung von zivilen ausländischen Zwangsarbeiter*innen und den Einsatz von Kriegsgefangenen kompensiert wurden.
Das internationale Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen gestattete unter bestimmten Bedingungen die Verwendung aller gesunden Gefangenen nach ihren jeweiligen Fähigkeiten als Arbeitskräfte. Lediglich Offiziere durften nur auf deren ausdrückliches Verlangen zur Arbeit eingesetzt werden. Allerdings war es grundsätzlich nicht erlaubt, die Gefangenen zu Arbeiten einzusetzen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kampfhandlungen und Rüstungsproduktion standen. Diese Vorgabe wurde von deutscher Seite allerdings grundlegend mißachtet.
Mehr als 80% der gefangenen Soldaten und Unteroffiziere wurden zur Arbeit in der Kriegswirtschaft eingesetzt. Nach Angaben des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz standen im August 1944 den 22,939 Millionen deutschen Arbeiter*innen und Angestellten 5,783 Millionen zivile ausländische Zwangsarbeiter*innen und 1,930 Millionen Kriegsgefangene gegenüber. Demnach waren knapp 6,5 Prozent aller Arbeitskräfte in Deutschland Kriegsgefangene.
