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SS, Gestapo, Polizei

Das Nationalsozialistische Regime setzte auf Terror, Willkür und Verfolgung. SS, Geheime Staatspolizei (Gestapo) und Polizei spielten hierbei eine zentrale Rolle.

Staatlicher Terror im Nationalsozialismus

Mithilfe von SS, Gestapo und Polizei und durch die Einrichtung von Arbeitserziehungslagern und Konzentrationslagern errichtete das NS-Regime ein System der Unterdrückung.

Infrastruktur des NS-Terrors: SS, Gestapo, Polizei 

Zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft konzentrierten Polizei, SA und SS ihre Verfolgungsmaßnahmen auf die politischen Gegner des Regimes. Tausende wurden in Gefängnissen und provisorisch eingerichteten Konzentrationslagern eingesperrt. Später errichtete der NS-Staat neue Konzentrationslager und dehnte die Verfolgung auf jüdische Menschen, Sinti* und Roma*, Homosexuelle, Gemeindemitglieder der Zeugen Jehovas, „Asoziale“ und andere aus. 

Die SS übernahm 1934 die alleinige Zuständigkeit für sämtliche Konzentrationslager (KZ) im Deutschen Reich, die bis dahin zum Teil noch unter Kontrolle der SA gestanden hatten. In den Verantwortungsbereich der SS fielen ab 1941 auch die Vernichtungslager in den besetzten Gebieten im Osten.

Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) war zuständig für die systematische Bekämpfung von tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Gegnern des NS-Regimes. Bis 1939 waren dies vor allem Kommunist*innen und Sozialdemokrat*innen. Ab 1940 richtete die Gestapo sogenannte Arbeitserziehungslager ein, um zunächst deutsche, später aber hauptsächlich ausländische Arbeitskräfte durch Inhaftierung zu disziplinieren.

Mit Gründung des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) am 27. September 1939 wurden die Sicherheitspolizei (Geheime Staatspolizei und Reichskriminalpolizei) und der Sicherheitsdienst (SD) der SS in einer Institution zusammengefasst. Durch diese Übernahme der gesamten Polizei sowie der Konzentrationslager entwickelte sich die SS zur wichtigsten Stütze der NS-Herrschaft.

Arbeitserziehungslager

Ab 1940 richtete die Gestapo zur Disziplinierung der deutschen Arbeiter*innen, vor allem aber der ausländischen Zwangsarbeiter*innen, „Arbeitserziehungslager“ (AEL) ein. Hier wurden ohne Einschaltung der Justiz Menschen eingewiesen, die von ihrem Arbeitgeber z. B. wegen „Arbeitsbummelei“, „Arbeitsvertragsbruch“ oder „Widersetzlichkeit“ gemeldet worden waren. Später inhaftierte die Gestapo auch Personen aus anderen Gründen im AEL. Zudem nutzte die Gestapo die Arbeitserziehungslager als Hinrichtungsstätten.

Die Haft dauerte in der Regel drei bis acht Wochen. Die Lebensbedingungen in den „Arbeitserziehungslagern“ ähnelten denen in den KZ. Die Häftlinge wurden brutal behandelt und zu harter Arbeit in Industriebetrieben, auf Großbaustellen oder in Steinbrüchen gezwungen. Viele von ihnen starben während der Haft. Diejenigen, die überlebten und in die Betriebe zurückkehrten, sollten durch Berichte über die AEL bei der übrigen Arbeiter*innenschaft Angst vor dieser Strafe erwecken.

Die „Arbeitserziehungslager“ wurden von den regional zuständigen Gestapostellen geführt. Zu den ersten und größten in Nordwestdeutschland gehörten das AEL Farge der Gestapo Bremen, das AEL Liebenau der Gestapo Hannover und das AEL Salzgitter-Hallendorf der Gestapo Braunschweig (mit einem Teillager für Frauen).

Konzentrationslager

Die Konzentrationslager waren ein Willkürinstrument der SS unter ihrem Reichsführer Heinrich Himmler. Die ersten Konzentrationslager wurden 1933 von der SA und SS zur Bekämpfung der politischen Gegner*innen des Nationalsozialismus eingerichtet. In den folgenden Jahren wurde das System der Konzentrationslager in alleiniger Regie der SS kontinuierlich ausgebaut, und weitere Opfergruppen in die Lager verschleppt, insbesondere Jüd*innen, aber auch Sinti* und Roma*, Homosexuelle, verarmte Menschen, Obdachlose oder Alkoholkranke („Asoziale“), mehrfach Vorbestrafte („Berufsverbrecher“) und Angehörige der Zeugen Jehovas.

Während des Krieges wurde die Verfolgung auf das besetzte Ausland ausgeweitet, so dass nichtdeutsche Häftlinge schließlich die Mehrheit stellten. War die SS zunächst vorwiegend auf Gegnerbekämpfung und Terror eingestellt, begann sie bald, auch die Arbeitskraft der Häftlinge in eigenen Wirtschaftsbetrieben auszunutzen. Die KZ-Häftlinge wurden von der SS auch als Zwangsarbeiter*innen an deutsche Industrieunternehmen vermietet. Hierzu wurden ab 1942 Hunderte von „Außenkommandos“ der großen Stammlager eingerichtet. Im Zuge der systematischen Ermordung der europäischen Jüd*innen richtete die SS zudem Vernichtungslager östlich der Reichsgrenzen ein.

Das Konzentrationslager Esterwegen im Emsland war in den ersten Jahren der NS-Herrschaft neben Dachau eines der „Musterlager“ der SS. Moringen, zwischen den Jahren 1933 und 1938 Konzentrationslager für Frauen aus dem gesamten Deutschen Reich, war ab 1940 ein „Schutzhaftlager“ für männliche Jugendliche. Bei den meisten Konzentrationslagern in Niedersachsen handelte es sich um „Außenkommandos“ des KZ Neuengamme. In Bergen-Belsen wurde 1943 ein „Aufenthaltslager“ für Jüd*innen eingerichtet, die den Alliierten zum Austausch gegen Deutsche im Ausland angeboten wurden. In den letzten Kriegsmonaten wurde Bergen-Belsen zu einem Ort des Massensterbens: Mindestens 85 000 Häftlinge aus anderen Konzentrationslagern trafen per Bahn oder zu Fuß dort ein – Zehntausende starben vor und noch nach der Befreiung des KZ Bergen-Belsen am 15. April 1945.

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